Freitag, 25. Mai 2012

Es geht wohl doch auch anders......

Oft landen auf meinem Schreibtisch Fälle, die mir die Haare zu Berge stehen lassen, weil sog. "Berater" (von Banken, Strukturvertrieben oder auch "freie" ) meinen Mandanten Kapitalanlagen empfohlen bzw. verkauft haben, bei denen sich der Eindruck aufdrängt, dass dabei die Interessen des Mandanten vollkommen missachtet wurden.

Gestern Mittag traf ich im Rahmen einer Veranstaltung auf eine Beraterin, mit der ich ins Gespräch kam. Sie bietet zusammen mit Kolleginen seit über 20 Jahren Beratung bei Geldanlagen, Vermögensaufbau  und Versicherungen an. Eigentlich also eine "natürliche Feindin" einer Rechtsanwältin, die vorwiegend geschädigte Kapitalanleger vertritt.

Aber es wurde ein interessantes, durchaus intensives Gespräch. Ein Teil ist mir in besonderer Erinnerung geblieben - dabei ging es um "Wertschätzung". Nicht nur die Wertschätzung des Beraters gegenüber dem Kunden und dessen Interessen, sondern auch darum, dass auch der beste Berater den zukünftigen Wert einer Geldanlage immer nur "schätzen" kann und dass zur Wertschätzung eben auch gehöre, dies dem Kunden / Anleger deutlich zu machen. Wir waren uns sofort einig, dass es daran in der Praxis der Beratung leider sehr oft fehlt, vor allem bei den Banken, den Großvertrieben und den "Feierabend-Beratern" - diese schätzen nur eins wert: ihre Provision .....

Nach diesem Gespräch habe ich aber Hoffnung, dass es wohl tatsächlich auch anders geht ! Natürlich kann ich nicht überprüfen, ob meine Gesprächspartnerin ihren Grundsätzen bei der Beratung auch tatsächlich treu bleibt.Ich hatte noch keine Mandanten, die Ansprüche gegen sie geltend gemacht haben, allerdings berät sie auf Honorarbasis ......

Dienstag, 22. Mai 2012

Volksbanken - auch nicht mehr das, was sie ´mal waren

Eine Mandantin kommt und ist verzweifelt: sie hat für die Firma ihres Ehemannes, die inzwischen in der Insolvenz ist, eine Bürgschaft übernommen.
Die Volksbank habe auch einen vollsreckbaren Titel über die Bürgschaftsforderung und drohe jetzt zu vollstrecken.

Bei Überprüfung der Bürgschaftsurkunde ergibt sich relativ schnell, dass man diese mit einiger Erfolgsaussicht "aus der Welt" bekommen hätte. Bei Durchsicht des Urteils fällt auf, dass gegen die Msandantin seinerzeit (2009) ein Versäumnisurteil ergangen ist - sie war nicht einmal anwaltlich vertreten. Auf meine Frage, warum sie sich denn damals nicht gegen die Klage gewehrt habe, erzählt sie mir, dass die Volksbank zu ihr gesagt hätte, sie habe schließlich die Bürgschaft unterschrieben und könne sich gegen eine Verurteilung nicht wehren, da sei es billiger, wenn sie gar nichts mache.

Hhhhhmmmmm....... Warum man denn nicht ein notarielles Schuldanerkenntnis gefordert hat (war noch kostengünstiger gewesen wäre), erschließt sich mir jetzt nicht....

Die Volksbank  hat jetzt eine Ratenzahlungsvereinbarung angeboten, was ja grundsätzlich zu begrüßen ist. Sie rechnet jedoch zu dem Einkommen meiner Mandantin das Kindergeld und den Kindesunterhalt dazu und kommt so zu einer Ratenhöhe von über Euro 700,00 monatlich. Wenn man bedenkt, dass das Kindergeld als Sozialleisung nach gewissen Vorkehrungen unpfändbar ist und der Kindesunterhalt ein Anspruch der unterhaltsberechtigten Kinder ist, der lediglich "zu Händen" meiner Mandantin gezahlt wird, ergibt sich nach der Pfändungstabelle ein pfändbarer Betrag von ca. Euro 150,00 pro Monat.

Da will doch die Volksbank meine Mandantin ein weiteres Mal über den Tisch ziehen ......

Mittwoch, 16. Mai 2012

Unterstützung gesucht

Sonst berichte ich hier ja meist von mehr oder weniger amüsanten Begebenheiten aus dem Juristenleben - heute will ich den (oder das??) Blog einmal in eigener Sache nutzen:

Ich fühle mich nach fast 18jähriger Tätigkeit als Rechtsanwältin nun "reif" genug, einem Referendar (m/w) im Rahmen seiner Anwaltsstation etwas zu bieten - zwar kein Geld, aber Einblick in das Anwaltsleben, Mitarbeit an Fällen (Recherche, Schriftzsätze, ggf. auch Besprechungen und Gerichtstermine). Vorwiegend wird es sich um Sachverhalte aus dem großen Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes handeln, aber auch das klassische Zivilrecht kommt vor. Da ich als Einzelanwältin tätig bin, können alltägliche Dinge (wie viele Abschriften fügt man bei, für wen werden Kopien gefertigt, wie bekommt man eigentlich eine Deckungszusage von der Rechtsschutzversicherung) aber auch so etwas Schönes wie ein "Spread-Ladder-Swap" eine Rolle spielen........

Bewerbungen bitte ausschließlich an Kontakt@KanzleiUelhoff.de . Der Beginn der Tätigkeit sowie die allgemeinen Arbeitszeiten können flexibel gehandhabt werden.  Die Kanzlei befindet sich am Hamburger Jungfernstieg und ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln sehr gut erreichbar. Ich freue mich auf Bewerbungen - auch für einen späteren Zeitpunkt !

Mittwoch, 18. April 2012

SEB ImmoInvest und CS Euroreal - es bleibt spannend !!

Bekanntlich haben der SEB ImmoInvest und CS Euroreal die Rücknahme der Anteile ( je Fonds rd. 6 Milliarden Euro) ausgesetzt. Beide Fonds haben den gesetzlich möglichen Zeitraum, in dem sie "geschlossen" bleiben können, vollständig ausgereizt. Der SEB ImmoInvest muss bis zum 5. Mai 2012 mitteilen, ob er wieder öffnet oder liquidiert, der CS Euroreal bis zum 18.05.2012.

Offiziell - also von den Gesellschaften selbst - heißt es, beide Fonds werden ab dem 06./19.05. wieder Anteile zurücknehmen. Dafür wäre eine Liquidität von ca. 30% des Gesellschaftskapitals erforderlich. Ob die Fonds diese Gelder "flüssig" haben werden, weiß zur Zeit niemand. Man munkelt, dass beide Gesellschaften durch Immobilienverkäufe Liquidität erzielt haben - aber erzählt wird viel.....

Kein Trost für Anleger ist, dass auch einige andere der "großen" Immobilienfonds, z.B. der AXA Immoselect, der KanAm grundinvest oder der TMW Weltfonds abgewickelt werden.

Zwar können die Anteile des SEB ImmoInvest und des CS Euroreal noch über die Börse verkauft werden, aber nur mit erheblichen Abschlägen (z.Zt. rund 30%). Eine Abwicklung wird wahrscheinlich keinen Totalverlust für die Anleger bedeuten, aber doch erhebliche Einbußen. Außerdem kann sich die Abwicklung über Jahre hinziehen.

Deshalb ist auch an Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung und unterlassener Aufklärung (z.B. über Provisionen und Kick-Backs) gegen Vermittler und/oder Banken zu denken - zumindest eine Prüfung der Ansprüche sollte in Erwägung gezogen werden. Oft bestehen gute Chancen und zumindest die beteiligten Banken können den Schadensersatz auch leisten.

Dienstag, 10. April 2012

Die Deutsche Bank und ihr Inkassounternehmen

Meiner Mandantin wurden von der Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG ein Dispositions- und ein Ratenkredit wegen Zahlungsverzuges gekündigt, im Abstand von ca. 3 Monaten. Soweit - so korrekt. Dann wurde das bereits bekannte Inkassounternehmen Konsul Inkasso GmbH, das unter derdelben Adresse firmiert wie die zuständige "Abwicklungsabteilung" der Deutschen Bank, eingeschaltet. Es schrieb meine Mandantin an - ohne Beifügung einer Vollmacht, dafür aber unter Aufbau von massivem Druck. Meine Mandantin wandte sich daraufhin an ihrem damaligen Wohnort an eine Schuldnerberatung, die versuchte, mit der Deutschen Bank eine Ratenzahlungsvereinbarung auszuhandeln. Dies scheiterte insbesondere daran, dass das Inkassounternehmen nicht willens oder in der Lage war, zu begreifen, dass es um zwei Kredite geht und eine Vereinbarung natürlich nur Sinn macht, wenn sie beide Forderungen umfasst.

Schließlich wurde für beide Forderungen das Mahnverfahren - im Abstand von ca. 6 Monaten - eingeleitet. Meine Mandantin legte auf Anraten der Schuldnerberatung Widerspruch ein und versuchte mit deren Hilfe nochmals eine gütliche Einigung - wieder vergebens....

Nach einem Umzug wandte sich die Mandantin schließlich hilfesuchend an mich. Mir standen zwar keine anderen Argumente zur Verfügung als der Schuldnerberatung - aber ich habe mich direkt an die Deutsche Bank gewendet (schließlich lag ja keine Vollmacht der Inkassogesellschaft vor) und siehe da: innerhalb von zwei Wochen hatte ich eine Vollmacht der Konsul Inkasso GmbH vorliegen und die von mir vorgeschlagene Rückführungsvereinbarung !

DAS wäre auch für alle Beteiligten einfacher zu haben gewesen..........

Donnerstag, 5. April 2012

Ei, Ei, Ei - mein Ostergeschenk

Heute morgen hatte ich im Mailpostfach eine Anfrage eines Kollegen: er habe ein Mandat bearbeitet und als "Anhang" habe der Mandant noch eine Frage, ob ich das Mandat gegen "die Gelben" übernehmen könne. Der Kollege hatte auch gleich 2 pdf-Dateien beigefügt. In einem Brief an den potentiellen Mandanten bestätigte die Bank, dass sie mit der Ablösung eines Kredites gegen Zahlung von xxxx Euro einverstanden sei. Beigefügt war noch eine Berechnung, wie sich der Betrag zusammen setzt - u.a. waren dort - völlig korrekt - die Kosten einer Löschungsbewilligung für die zur Kreditsicherung bestellte Grundschuld aufgeführt. Dabei handelte es sich nicht etwa um eine Gebühr der Bank, sondern nur um die Notarkosten, die für die Beglaubigung anfallen. Es folgt weiter der Hinweis, dass sich für den Fall, dass der Kunde statt einer Löschungsbewilligung eine Abtretungserklärung erwünscht, die Kosten erhöhen.

Der Mandant hatte jetzt folgende Frage an den Kollegen: warum ist die Abtretungserklärung teurer als die Löschungsbewilligung und will die Jstizkasse dann auch noch Geld ? Der Gegenstandswert (nicht das mögliche Honorar!!) dieser "Angelegenheit" liegt bei ca. 120,00 Euro......

Ich habe den Kollegen angerufen, ihn gebeten, herzliche Grüße an seinen Mandanten auszurichten und folgende "Lösung" zu übermitteln:
 - die Abtretungserklärung ist teurer als die Löschungsbewilligung, weil es sich bei der Abtretung rechtlich gesehen um einen Vertrag handelt (§ 398 BGB) und deshalb nach § 36 Abs. 2 KostO die doppelte Gebühr beim Notar fällig wird
- ja - die Justizkasse wird auch Gebühren erheben, wenn Löschung oder Abtretung ins Grundbuch eingetragen werden soll (die Eintragung muss  aber nicht immer zwingend geschehen).

Eine Rechnung werde ich hierfür nicht schreiben - Kollege und Mandant können diese Auskunft als Ostergeschenk betrachten.

REIN VORSORGLICH: weitere Geschenke dieser Art kann (bzw. will) ich mir nicht leisten .....

Freitag, 23. März 2012

Klassisches zum Wochenende - o tempora, o mores !

"O tempora, o mores !"   - "O Zeiten, o Sitten"   (Marcus Tullius Cicero)

In dieser Woche war ich zu einer mündlichen Verhandlung im Südwesten unserer schönen Republik. Es ging - wen wundert´s - um Schadensersatz wegen fehlerhaften Beratung meines Mandanten durch die örtliche Sparkasse. Geladen waren der Kläger (ein Herr jenseits der 70), drei Zeugen (einer davon ebenfallsbereits im Ruhestand), dazu natürlich der gegnerische Kollege und ich. Bei der Suche nach dem Sitzungssaal kaum mir schon seltsam vor, dass an dem in der Ladung angegebenen Raum des Name der Richers stand und nicht wie üblich "Stzungssaal xyz".

Sehr erstaunt war ich, als wir bei "Aufruf der Sache" hereingebeten wurden - und direkt vor dem Schreibtisch des Richters standen !  Das ca 15 qm große Büro des Richters diente als Sitzungssaal..... Dann wurde ich vom gegnerische Kollegen belehrt, dass man vor dem dortigen Landgericht ohne Robe verhandele. Hhhhhm - für jemanden aus Norddeutschland, wo meist sogar vor den Amtsgerichten "Robenzwang" herrscht, schon ungewöhnlich - aber gut, ich bin ja flexibel.....Wirklich verblüfft hat mich aber, dass der Richer (immerhin Vorsitzender Richter an einem Landgericht) in sehr legerem Freizeitlook hinter seinem Schreibtisch saß und ebenfalls keinerlei Anstalten machte, eine Robe über das karierte Hemd zu ziehen......

Nun kann man über Robenpflicht im allgemeinen und besonderen trefflich streiten. Ich bin aber der Ansicht, dass man die Wirkung auf die Parteien nicht unterschätzen darf. Im vorliegenden Fall ging es um die Altersvorsorge des Mandanten, die sich durch eine von der Sparkasse empfohlene Kapitalanlage in Nichts aufgelöst hatte. Wir mussten uns vom Richter sagen lassen, dass er keinen Beratungsfehler erkennen könne und deshalb der Klage zum jetzigen Zeitpunkt keine großen Erfolgsaussichten beimesse. Unabhängig von der Frage, ob diese Ansicht auch in der Berufung standhalten würde - für meinen Mandanten brach eine Welt zusammen. Und es war für ihn kaum zu begreifen, dass dieser Mensch in Freizeitkleidung in einem simplen Büro die Früchte seines langen Arbeitslebens so einfach für verloren erklären konnte. Er fragte mich in einer Verhandlungspause, ob das denn auch wirklich ein "richtiger Richter" sei....

Ich bin ja grundsätzlich froh darüber, dass unser Staat in vielen Teilen auf veraltete, die Obrigkeit zur Schau stellende "Zeichen" verzichtet und bin durchaus der Ansicht, dass in Verhandlungen, in denen "nur" Anwälte und das Gericht anwesend sind, Förmeleien (außerhalb denen in der ZPO vorgeschriebenen) überflüssig sind. Ich denke aber, dass auch in modernen Zeiten auf Richter in Roben nicht grundsätzlich verzichtet werden sollte. Zumindest hätte ich angesichts des Alters des Klägers und der Bedeutung der Sache für ihn entsprechende Sensibilität des Gerichts erhofft.